Die Aufgabe der Krankenversicherung besteht darin, die Gesundheit des Versicherungsnehmers zu erhalten, zu verbessern oder wiederherzustellen.
Die Krankenversicherung begleicht teilweise oder im vollen Umfang, für Versicherte die Kosten, für in Anspruch genommene Behandlungen bei Erkrankung, nach einem Unfall, bei Mutterschaft, für Heil- und Hilfsmittel und für verordnete Arzneimittel. Sie ist ein Bereich des Gesundheits- und Sozialversicherungssystems neben der Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
Eine Krankenversicherung erhebt von den Versicherten Beiträge, um eine in Anspruch genommene Gesundheitsleistung auszugleichen.
Die Versicherten zahlen unabhängig von dem Alter, ob gesund oder andauernd krank gleichermaßen ein, da die Beitragssätze für die gesetzliche Krankenversicherung staatlich vorgegeben sind.
Nimmt ein Versicherter Leistungen in Anspruch, muss er eine Zuzahlung leisten. Dieser dient zur Motivation des Versicherten, für eine gesunde Lebensweise aber auch um die Beiträge zu begrenzen. Die Zuzahlung beträgt 10% Eigenanteil, für Arzneimittelkosten. Zudem entrichtet der Versicherte pro Quartal 10 Euro Praxisgebühr.
Die Krankenkasse zahlt individuelle Gesundheitsleistungen nicht, sondern stellt diese dem Patienten in Rechnung.
Der MDK, ein unabhängiger Ärztedienst steht den Krankenkassen für die Beurteilung von medizinischen Fachentscheidungen zur Verfügung.
In der Krankenversicherung sind die Mitglieder pflichtversichert, sofern das jährliche Jahreseinkommen die Versicherungspflichtgrenze nicht übersteigt. Ist dies der Fall wird er freiwillig versichert.
Neben der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es die private Krankenversicherung, in der sich Personen versichern können, die nicht pflichtversichert sind.
Tags: krankenversicherung